Wir prüfen Brandschutz.

Informatives

Der Prüfingenieur für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen - Gesetzesänderung der BauO NRW vom 02.07.2021

Nach nun mehr als 20 Jahren wurde durch die Gesetzesänderung der BauO NRW 2018 zum 02.07.2021 auch in NRW erneut die Möglichkeit geschaffen, die brandschutztechnische Prüfung, auch von Sonderbauten, auf Sachverständige zu übertragen. Diese werden seitens der Bauaufsichtsbehörde als Prüfingenieure für Brandschutz beauftragt und daher hoheitlich tätig. Diese Möglichkeit besteht sowohl für die sog. „kleinen“, als auch für „große Sonderbauten“, welche in NRW unterscheiden werden.

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